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Warum Gewaltentrennung?
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10-14-2011, 07:57 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-14-2011 07:58 PM von Manfred Gotthalmseder.)
Beitrag #1
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Warum Gewaltentrennung?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass private Banken heute eigentlich über Arm und Reich in der Form walten, als sie bestimmen, welchen Leuten sie Kredite zu welchen Zinsen gewähren?
Die französische Revolution hat die Gewaltentrennung gebracht. Kein Herrscher kann nun willkürlich über Gut und Böse entscheiden. Aus meiner Sicht ist der logische nächste Schritt eine Geldschöpfung in öffentlicher Hand auf der Basis einer Gewaltentrennung, denn kein privates Unternehmen darf die Willkür über Arm und Reich besitzen. Auch würde die Kreditvergabe dann nach anderen Richtlinien verlaufen als heute. Heute bekommt jener Kredit, dem zugetraut wird das Geld mit Zinsen zurückzuerstatten. Auch in öffentlicher Hand würde die Geldmenge über Kreditzinsen geregelt werden müssen, denn ein Nullzins wäre ein verschenktes Geld, und jeder würde die Hand aufhalten, was die Geldmenge explodieren ließe. Aber wer von öffentlicher Hand Kredite zu welchem Zins erhielte, würde vor allem in Hinsicht auf die kollektiven Interessen bestimmt. Ein soziales Projekt würde eher zu Geld kommen, als ein Projekt, das die Umwelt oder das Sozialsystem belastet. Heute ist es geradezu umgekehrt. Denn ein Unternehmen, das viel Aufwand auf den Staat abwälzen kann, arbeitet heute wirtschaftlicher und wird daher eher Kredite erhalten. |
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10-18-2011, 07:25 PM
Beitrag #2
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RE: Warum Gewaltentrennung?
Geldschöpfung in öffentlicher Hand, ja! Gleich ob man Kreditvergabe als Geldschöpfung ansieht oder nicht, jedenfalls gehört diese Macht in öffentlich-rechtliche Banken (ebenso wie es eine öffentlich-rechtliche Institution zur Bewertung der Arbeit braucht).
Dies ist jedoch noch nicht eine Frage der Gewaltenteilung, wie der Begriff "Monetative" für die den Geldfluss steuernde Zentralbank suggeriert. Erstens haben wir bei genauem Hinsehen schon vier "Gewalten", d.h. Staatsfunktionen, weil die so genannte Exekutive gedoppelt ist: als Verwaltungsexekutive und als Regierungsexekutive - zwei sehr verschiedene Funktionen: Verwaltung ist die Anwendung von Gesetzen mit geringem Spielraum, Regierung dagegen hat großen Entscheidungsspielraum im Rahmen der Verfassung. Hinzu kommt die kommunikative (beratende und beschließende) Funktion der Legislative sowie die kontrollierende Funktion der Judikative. Die ganze Frage der wünschenswerten unabhängigen Instanz der Geldschöpfung und -regulierung ist keine Frage einer neuen Gewalt, wie das Wort "Monetative" suggerieren will. Es ist staatstheoretisch unsauber gedacht, die Zentrierung aller Geldschöpfung und der Geldregulierung als angeblich neue Gewalt zu konstruieren: Sie wäre nichts anderes als die konsequente Zentrierung aller Geldschöpfung in der Zentralbank, werde diese nun als Verwaltung oder - realistischer - als Wirtschaftsregierung mit eigenen Entscheidungskompetenzen verstanden. Was wir jedoch wirklich brauchen, ist eine grundsätzliche Fortentwicklung der Gewaltenteilung im Sinne der Unterscheidung der Systemebenen: Wirtschaft, Politik im engeren Sinn der Rechtspolitik (bei Bodenrecht angefangen), Kultur und Grundwerte: das Konzept der Grundwerte mit eigens gewählten parlamentarischen Kammern. Dieses Konzept der viergegliederten Demokratie führte zu einer echten Wirtschaftsdemokratie, mit eigener Administration, Regierung, Legislative und Rechtsüberwachung. Vgl. www. viergliederung.de. Die Erfinder der "Monetative" als angeblich Vierter Gewalt, bes. Bernd Senf, kannten dieses weiter gehende Konzept. Sie schwächen diese notwendige, viel weiter gehende Demokratiereform durch eine theoretische Fehlkonstruktion - und sie schwächen dadurch ihr eigenes Anliegen einer Zentralisierung der "Geldschöpfung", die eigentlich Kreditschöpfung ist. Ob man mit "halbem Kram" besser durchkommt? Oder wäre die gerechte Kreditvergabe in einer umfassenden Wirtschaftsdemokratie nicht leichter zu erreichen? Ist hier das Bessere der Feind des Guten oder vielleicht das halberzig Gute der Feind des Besseren? Jedenfalls sollten wir auf Klarheit des Denkens nicht verzichten und die Wirtschaft im Rahmen des gesellschaftlichen Ganzen sehen! |
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10-18-2011, 09:06 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-18-2011 09:14 PM von Manfred Gotthalmseder.)
Beitrag #3
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RE: Warum Gewaltentrennung?
Sehr geehrter Herr Prof. Heinrichs.
Auch mir erscheint es richtig, die Gewaltentrennung, die wir haben, zu nützen. Sie hat sich bewehrt. Selbst wenn es Korruption gibt, so gibt es doch einen Richter, sobald ein Kläger erscheint. Es ist natürlich die Frage, was aus der Zentralbank, wie wir sie heute kennen, wird. So wie sie jetzt ist, kann sie in einem derartigen System nicht bleiben. Weiters ergibt sich selbstverständlich die Notwendigkeit neuer Fachkräfte innerhalb der bestehenden Institutionen. Es ist schon interessant, wie wenig Feedback die Frage der Gewaltentrennung bisher hier erzeugt hat. Wie soll denn die Redlichkeit des Geldschöpfers in Zukunft garantiert sein? Das scheint doch eine wesentliche Frage. Es gibt mehr Mitglieder, welche die genauen Buchungssätze bei der Geldschöpfung zurückverfolgen, um der Willkür des Systems auf die Spur zu kommen, als jene, welche die Grundsätzliche Frage stellen, wer denn hier welche Rechte haben sollte. Aber das ist ja auch gut so, sonst wären wir Philosophen ja überflüssig. Allerdings habe ich aus Ihrer Kritik der Monetative (ich habe von dieser Bewegung immer nur die Forderung staatlicher Geldschöpfung gekannt, welche ich sinnvoll finde) noch nicht ergründen können, was konkret der Streitpunkt ist. Ist es, dass hier eine Institution zur Geldschöpfung gefordert wird, die alle Rechte vereint, und daher keine Gewaltentrennung zulässt? |
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10-19-2011, 10:54 AM
Beitrag #4
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RE: Warum Gewaltentrennung?
Zitat:Erstens haben wir bei genauem Hinsehen schon vier "Gewalten", Hier bin ich anderer Meinung. Zitat:d.h. Staatsfunktionen, weil die so genannte Exekutive gedoppelt ist: als Verwaltungsexekutive und als Regierungsexekutive - zwei sehr verschiedene Funktionen: Das ist meiner Ansicht nach nicht richtig: Beide (angeblichen) "Teilgewalten" haben die Pflicht, vom Bundestag beschlossene Gesetze auszuführen. Einzig und allein der Deutsche Bundestag hat zu bestimmen, ob die "ausführenden Organe" an der kurzen oder an der langen "Leine" geführt werden. Zitat:Verwaltung ist die Anwendung von Gesetzen mit geringem Spielraum, Regierung dagegen hat großen Entscheidungsspielraum im Rahmen der Verfassung. Wichtig ist aber erst mal, dass "beide" die Verfassung einhalten. Zitat:Hinzu kommt die kommunikative (beratende und beschließende) Funktion der Legislative sowie die kontrollierende Funktion der Judikative. Darin liegt doch gerade das Problem. Wir haben in Deutschland überhaupt keine funktionierende Gewaltenteilung: Die Exekutive pfuscht als Bundesregierung in der Legislative herum und über ihr Weisungs- und Beurteilungsrecht hat sie ihre schmutzigen Finger in der Judikative drin. Wer das Thema Gewaltenteilung vertiefen möchte, findet hier einges an "Material": Projekt: Wir setzen uns für eine neue Gewaltenteilung ein. Ein Muss in diesem Zusammenhang ist auch der Besuch der Seite Gewaltenteilung von Udo Hochschild und das Lesen seiner Dissertation "Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip", Frankfurt 2010, ISBN 978-3-86624-502-0 (kostenlos als PDF-Download zu beziehen). |
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11-22-2011, 12:33 AM
Beitrag #5
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RE: Warum Gewaltentrennung?
Hallo Herr Heinrichs,
Dazu habe ich auch hier passend was geschrieben und wäre dankbar für ihre Kommentierung http://geldmitsystem.org/forums/showthread.php?tid=125 Grüße (10-18-2011 07:25 PM)Johannes Heinrichs schrieb: |
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